Wir sind darauf spezialisiert, aus einer Erfindungsmeldung und im Gespräch mit dem Erfinder den Kern der Erfindung zu erfassen und Patentansprüche zu formulieren, die gegenüber vorab recherchiertem Stand der Technik abgegrenzt sind. Dabei berücksichtigen wir neben den einschlägigen deutschen und europäischen Regelungen gemäß PatG bzw. EPÜ auch internationale Erfordernisse, um auf Basis einer deutschen oder europäischen Erstanmeldung weltweiten Patentschutz zu ermöglichen, etwa im Wege einer PCT-Nachanmeldung. Für unsere nationale und internationale Mandantschaft führen wir die Prüfungsverfahren vor den Patentämtern, beginnend mit Stellung des Prüfungs- bzw. Rechercheantrags bis zur Erteilung und ggf. Nationalisierung vor den nationalen Ämtern. Dabei setzen wir das Schutzbegehren unserer Mandanten gegenüber Patentprüfern im Hinblick auf Patentierbarkeitserfordernisse wie Neuheit, erfinderische Tätigkeit, Klarheit, Ausführbarkeit und Technizität, letzteres insbesondere bei computerimplementierten Erfindungen (CII) bzw. Softwarepatenten durch.
Nach der Erteilung der Patente verteidigen wir den Rechtsbestand in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA, dem BPatG, dem BGH, dem EPA und dessen Beschwerdekammern. Hier stehen neben dem üblicherweise im Prüfungsverfahren entgegengehaltenen Stand der Technik aus druckschriftlichen Veröffentlichungen und Internet häufig auch offenkundige Vorbenutzungen im Streit, denen wir unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung kompetent entgegentreten.
Wir überwachen und vernichten für unsere Mandanten Anmeldungen und Patente von Wettwerbern. Im Erteilungsverfahren reichen wir hierzu sogenannte Einwendungen Dritter ein, um auf Stand der Technik oder sonstige patenthindernde Gründe aufmerksam zu machen. Erteilte Patente greifen wir durch Einspruch oder Nichtigkeitsklage an.
Wir betreuen die Patentportfolios unserer Mandanten weltweit und pflegen hierzu ein umfassendes Netzwerk internationaler Kontakte. Damit unterstützen wir weltweit Patentstrategien unserer Mandanten zum Schutz ihrer technischen Innovationen.