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Schaumburg & Partner

Marken. Ein Produkt verkauft sich über seine Marke

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Markenangelegenheiten. Vor Anmeldung einer Marke führen wir Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen durch, um Kollisionen mit Marken Dritter zu vermeiden. Mit Einreichen der Markenanmeldung fertigen wir bei Bedarf ein den amtlichen Vorgaben genügendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gemäß der Nizza-Klassifikation an. Wir gehen dabei mit Augenmaß vor, um einen möglichst breiten, letztlich aber auch durchsetzbaren Schutzumfang zu gewährleisten.

Angemeldete und eingetragene Marken verteidigen wir in Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und Verletzungsverfahren gegen Dritte vor den nationalen Patentämtern, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof und den Gerichtsbarkeiten der EU. Hier kommt unsere über mehr als 50 Jahre angesammelte Expertise in markenrechtlichen Fragen zur Verwechslungsgefahr, Kennzeichnungskraft, Ähnlichkeit und Identität von beanspruchten Waren und Dienstleistungen, Benutzungsnachweis, Vorrechtsvereinbarungen etc. zum Tragen.

Wir betreuen die Markenportfolios unserer Mandanten weltweit und pflegen hierzu ein umfassendes Netzwerk internationaler Kontakte. Damit sind wir imstande, Schutzrechtsstrategien unserer Mandanten zur Kennzeichnung ihrer Produkte und Dienstleistungen weltweit zu unterstützen.