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Schaumburg & Partner

Designs. Die Form folgt der Funktion

Für unsere Mandanten hat der Designschutz in jüngerer Vergangenheit an Bedeutung gewonnen. So ermöglichen eingetragene Designs einen vergleichsweise kostengünstigen Schutz von Produkten im Hinblick auf deren Form- und Farbgebung. Wir unterstützen diese Entwicklung in allen Phasen des Erlangens, Durchsetzens und Verteidigens von Designrechten.

Vor der Anmeldung eines Designs recherchieren wir nach vorbekanntem Formenschatz, um Neuheit und Eigenart des Designs zu beurteilen. Um einen effektiven Designschutz zu erzielen, achten wir bei Einreichung einer Design- oder Geschmacksmusteranmeldung auf geeignete Produktdarstellungen, durch die der Schutzumfang des Designs festgelegt wird. Dabei berücksichtigen wir im Hinblick auf etwaige internationale Nachanmeldungen auch Anmeldebestimmungen von Patentämtern anderer Länder, um einen prioritätswirksamen Designschutz weltweit zu ermöglichen.

Nach der amtlichen Registrierung eines Designs kümmern wir uns um dessen Durchsetzung und Verteidigung gegen Nachahmer. Hierzu vertreten wir unsere Mandanten vor dem DPMA, dem EUIPO, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof, dem Gericht der Europäischen Union sowie dem Gerichtshof der Europäischen Union.